Verwaltungsgerichtshof
26.06.1995
91/10/0165
Die Bestimmung des Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 wurde geschaffen, weil durch gesundheitsbezogene Werbung eine Irreführung der Konsumenten im breiten Ausmaß erfolgen kann.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/10/0174