Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1995

Geschäftszahl

91/10/0165

Rechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 wurde geschaffen, weil durch gesundheitsbezogene Werbung eine Irreführung der Konsumenten im breiten Ausmaß erfolgen kann.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/10/0174