Verwaltungsgerichtshof
18.04.1994
91/10/0151
GRS wie AW 85/05/0051 B 10. Jänner 1986 RS 1
Nichtstattgebung - Verletzung der Entscheidungspflicht - Bei Säumnisbeschwerden ist mangels Vorliegens eines durch Beschwerde bekämpften Bescheides, der vollzogen werden könnte oder durch den einem Dritten Rechte eingeräumt würden, die Gewährung der aufschiebenden Wirkung von vornherein ausgeschlossen.