Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.1994

Geschäftszahl

91/10/0151

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2264/80 E 16. Dezember 1980 VwSlg 10929 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Devolutionsantrag ist mangels Säumnis unzulässig, wenn der Bescheid in einem Mehrparteienverfahren auch nur einer der Parteien zugestellt wurde.