Verwaltungsgerichtshof
17.02.1992
91/10/0139
Daß die Sachverständigen ihren Gutachten Unterlagen zugrunde legten, die nicht von ihnen erarbeitet wurden, macht die Gutachten nicht mangelhaft.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/10/0141