Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1992

Geschäftszahl

91/10/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/10/0141 E 16. September 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Die Befähigung eines Meldungslegers, die objektive Zumutbarkeit der Klangentwicklung für die Nachbarschaft zu qualifizieren, braucht nicht bezweifelt zu werden

(Hinweis B 20.2.1984, 83/10/0268).