Verwaltungsgerichtshof
06.06.1991
91/09/0077
AusfzF, ob Paragraph 150, RDG in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr 259 aus 1990,, in Kraft getreten am 1.6.1990, auf die dem - bereits mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes als Disziplinargericht vom 2. Mai 1989 - suspendierten Richter seit 1.6.1990 zustehenden Bezüge anzuwenden ist oder nicht.