Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1991

Geschäftszahl

91/09/0047

Rechtssatz

Andere Kriterien außer jener einer geschichtlichen, künstlerischn oder kulturellen Bedeutung sind für eine Unterschutzstellung unbeachtlich, die städtebauliche Situation kann im Zusammenhang damit aber Berücksichtigung finden (Hinweis E 18.5.1972, 2262/71).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

91/09/0108