Verwaltungsgerichtshof
30.10.1991
91/09/0047
Andere Kriterien außer jener einer geschichtlichen, künstlerischn oder kulturellen Bedeutung sind für eine Unterschutzstellung unbeachtlich, die städtebauliche Situation kann im Zusammenhang damit aber Berücksichtigung finden (Hinweis E 18.5.1972, 2262/71).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/09/0108