Verwaltungsgerichtshof
30.10.1991
91/09/0047
GRS wie 2707/49 E 5. Juni 1950 VwSlg 1489 A/1950 RS 2
In der Anfechtung eines nicht zugestellten Bescheides mit VwGH-Beschwerde liegt der Verzicht auf die Geltendmachung des Verfahrensmangels der Unterlassung der Zustellung des angefochtenen Bescheides.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/09/0108