Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1991

Geschäftszahl

91/09/0047

Rechtssatz

Ist in einem Mehrparteienverfahren (hier: Unterschutzstellungsverfahren gem Paragraph 3, DMSG) der Bescheid zumindest einer Partei (hier: dem Landeshauptmann) rechtsgültig zugestellt worden, so ist dieser Bescheid zweifellos erlassen und rechtlich existent geworden, und zwar unabhängig von der Frage der Zustellung dieses Bescheides an die nunmehr beschwerdeführenden Parteien (hier: die grundbücherlichen Eigentümer)

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

91/09/0108