Verwaltungsgerichtshof
30.10.1991
91/09/0047
Ist in einem Mehrparteienverfahren (hier: Unterschutzstellungsverfahren gem Paragraph 3, DMSG) der Bescheid zumindest einer Partei (hier: dem Landeshauptmann) rechtsgültig zugestellt worden, so ist dieser Bescheid zweifellos erlassen und rechtlich existent geworden, und zwar unabhängig von der Frage der Zustellung dieses Bescheides an die nunmehr beschwerdeführenden Parteien (hier: die grundbücherlichen Eigentümer)
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/09/0108