Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1991

Geschäftszahl

91/09/0042

Rechtssatz

Eine Zeugenaussage eines Organwalters des Arbeitsinspektorates kann dadurch erschüttert werden, daß der Besch Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Beamten äußert und dies auch entsprechend begründet (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens) 04te Auflage, S 846, die unter E 8 und 15 zu Paragraph 25, VStG zitierte Judikatur). In einem solchen Fall ist die Beh verpflichtet, sich mit sämtlichen Argumenten eingehend auseinanderzusetzen.