Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1991

Geschäftszahl

91/09/0019

Rechtssatz

Denkmale iSd Denkmalschutzgesetzes sind Gegenstände, an deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Bei diesen Tatbestandsmerkmalen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die keine Ermessensübung durch die Denkmalschutzbehörde zulassen, sondern in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung unterliegen (Hinweis E 6.7.1972, 370/72, VwSlg 8268 A/1972).