Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1991

Geschäftszahl

91/09/0019

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/22 89/09/0116 2

Stammrechtssatz

Den Fachbeamten des Bundesdenkmalamtes kommt die Stellung als Amtssachverständige zu.