Verwaltungsgerichtshof
25.04.1991
91/09/0019
Bei der Frage, ob ein öffentliches Erhaltungsinteresse iSd Paragraph 6, Absatz 2, DSchG vorliegt oder nicht, ist insb auf den Wissensstand und Erkenntnisstand sachverständiger Kreise (die "diesbezüglichen wissenschaftlichen Erkenntnisse", Paragraph eins, Absatz 2, DSchG) Bedacht zu nehmen.