Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1991

Geschäftszahl

91/09/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/08/0047 2

Stammrechtssatz

Die Bezeichnung der belBeh mit "Amt der LReg" im Bescheidbeschwerdeverfahren stellt keinen Zurückweisungsgrund dar, wenn der der Beschwerde angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, daß es sich dabei um einen Bescheid des LH handelt (Hinweis E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984).