Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1991

Geschäftszahl

91/09/0011

Rechtssatz

Die Leistungsfeststellung ist rechtlich gesehen ein wesentliches Personalführungsinstrument und Personalsteuerungsinstrument. Da die Leistungsfeststellungen in der Regel eine wichtige Grundlage für alle Personalmaßnahmen sind, für die eine bestimmte, unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit der Verwaltung vorzunehmende Personalauslese getroffen werden muß, sind sie von ausschlaggebender Bedeutung für den beruflichen Werdegang der Beamten.