Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.1993

Geschäftszahl

91/08/0180

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/08/0153 7

Stammrechtssatz

Die Einflußnahme des Dienstnehmers auf die Gestaltung seiner Arbeitszeit kann seine persönliche Abhängigkeit nur dann ausschließen, wenn er in seinem arbeitsbezogenen Verhalten unabhängig ist (Hinweis E 3.7.1990, 88/08/0293).