Verwaltungsgerichtshof
20.04.1993
91/08/0180
GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/08/0153 7
Die Einflußnahme des Dienstnehmers auf die Gestaltung seiner Arbeitszeit kann seine persönliche Abhängigkeit nur dann ausschließen, wenn er in seinem arbeitsbezogenen Verhalten unabhängig ist (Hinweis E 3.7.1990, 88/08/0293).