Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.1993

Geschäftszahl

91/08/0180

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/08/0329 E 29. Juni 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Sachbezogene Weisungen und Kontrollen schließen die persönliche Unabhängigkeit dessen, der einen Arbeitserfolg (ein Werk oder eine Leistungsgesamtheit) zu verrichten hat, ebenso wenig aus, wie Absprachen bezüglich der Arbeitszeit, wenn diese von der Art der Tätigkeit her notwendig sind (Hinweis E 23.5.1985, 84/08/0070).