Verwaltungsgerichtshof
20.04.1993
91/08/0180
GRS wie VwGH E 1991/07/02 89/08/0310 4
Eine aus der bloßen Art der übernommenen Tätigkeit erfließende Bindung an Ort und Zeit der Tätigkeit indiziert - für sich allein genommen - nicht notwendig persönliche Abhängigkeit (Hinweis E 19.3.1984, 81/08/0061, VwSlg 11.361 A/1984).