Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1992

Geschäftszahl

91/08/0141

Rechtssatz

Der Überweisungsbetrag nach Paragraph 314, ASVG knüpft zwar an Zeiträume an, ist aber nicht zeitraumbezogen iS einer Teilbarkeit des Abspruches.