Der Überweisungsbetrag nach § 314 ASVG knüpft zwar an Zeiträume an, ist aber nicht zeitraumbezogen iS einer Teilbarkeit des Abspruches.Der Überweisungsbetrag nach Paragraph 314, ASVG knüpft zwar an Zeiträume an, ist aber nicht zeitraumbezogen iS einer Teilbarkeit des Abspruches.