Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1992

Geschäftszahl

91/08/0141

Rechtssatz

Soweit mit einem Bescheid Rechtswirkungen für eine übergangene Partei verbunden sind, die sie belasten, kann dieselbe die Zustellung des Bescheides begehren oder - auch ohne solche - ein Rechtsmittel erheben.