Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1992

Geschäftszahl

91/08/0117

Rechtssatz

Der Weisungsfreiheit betreffend das Arbeitsverfahren kommt im allgemeinen keine Unterscheidungskraft hinsichtlich der persönlichen Abhängigkeit zu (Hinweis E 25.9.1990, 89/08/0312).