Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1992

Geschäftszahl

91/08/0077

Rechtssatz

Ein auf einem Vertrag beruhendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (aber auch ein Arbeitsverhältnis) liegt nicht schon dann vor, wenn die Wertung des Vertrages als Werkvertrag ausscheidet (Hinweis E 20.5.1980, 2397/79, Slg Nr 10140/A), weil eine kein Arbeitsverhältnis bzw Beschäftigungsverhältnis begründende Beschäftigung auch auf anderen Vertragsgrundlagen (zB auf einem freien Dienstvertrag Hinweis E 20.5.1980, 2397/80, VwSlg 10140/A) beruhen kann.