Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1992

Geschäftszahl

91/08/0039

Rechtssatz

Die Beitragsfreiheit nach Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 10, ASVG setzt, als subjektive Voraussetzung, den Parteiwillen voraus, die Zuwendung wegen der durch einen bestimmten Zeitraum eingehaltenen Betriebstreue zu gewähren.