Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1992

Geschäftszahl

91/08/0039

Rechtssatz

Die Beitragsfreiheit nach Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 10, ASVG kommt für solche Jubiläumsgeschenke in Betracht, die nach Ablauf (eines Mehrfachen) von 10 oder 25 Jahren gewährt werden; überdies kommen weitere fünfjährige Zeitabschnitte, die nach Ablauf eines Mehrfachen von 10 Jahren liegen, in Betracht. Diese für Firmenjubiläen entwickelte Rechtsprechung (Hinweis E 25.5.1987, 86/08/0100, VwSlg 12474 A/1987) gilt auch für Dienstnehmerjubiläen

(Hinweis: E 24.4.1981, 466/80, VwSlg 10430 A/1981).