Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1992

Geschäftszahl

91/08/0039

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/22 90/08/0189 1

Stammrechtssatz

Paragraph 49, Absatz 3, ASVG enthält eine Aufzählung jener Geldbezüge und Sachbezüge, die - ausnahmsweise - nicht als Entgelt iSd Paragraph 49, Absatz eins und 2 ASVG gelten, die also an sich die Merkmale der in den Absatz eins und 2 genannten Art aufweisen

(Hinweis E 25.5.1987, 86/08/0100).