Verwaltungsgerichtshof
12.05.1992
91/08/0026
Den Gemeindeärzten stehen aus deren Vertragsverhältnis mit der Gemeinde die in Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 3, Litera a, Sub-Litera, a, a,) und bb) ASVG umschriebenen Anwartschaften und Ansprüche nicht zu.