Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1993

Geschäftszahl

91/08/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/22 89/08/0349 7

Stammrechtssatz

Ein Beschäftigungsverhältnis iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG liegt nicht schon deshalb vor, weil jemand "keine anderen der Verwertung am Arbeitsmarkt fähigen Güter als seine Arbeitseignung und seine Arbeitszeit" besitzt.