Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1995

Geschäftszahl

91/07/0070

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Vornahme von zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung erforderlichen Maßnahmen ist nicht an ein Verschulden und auch nicht an die Vorhersehbarkeit der Gefahr einer solchen Verunreinigung gebunden (Hinweis E 4.4.1989, 88/07/0134, VwSlg 12897 A/1989).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

91/07/0071

Besprechung in:

RdU 1997/1, S 37-39;