Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.02.1992

Geschäftszahl

AW 91/07/0052

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/07/0140 E 10. Oktober 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die wasserrechtliche Bewilligung und die darin getroffenen Vorschreibungen vom Kosenswerber eingehalten werden, nicht aber davon, dass Vorschreibungen möglicherweise nicht beachtet werden (Hinweis E 18.11.1986, 86/07/0004).