Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1991

Geschäftszahl

91/07/0045

Rechtssatz

Schon im Wiedereinsetzungsantrag ist Art und Intensität der vom Parteienvertreter über seine Rechtsanwaltskanzlei ausgeübten Kontrolle darzutun.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

91/07/0046