Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.1993

Geschäftszahl

91/07/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/05 89/08/0332 3

Stammrechtssatz

Eine Abtretung der Beschwerde an den VfGH für den Fall ihrer Abweisung durch den VwGH ist im B-VG nicht vorgesehen.

Beachte

Siehe:

94/07/0175 E 24. Oktober 1995 RS 8