Verwaltungsgerichtshof
12.03.1992
91/06/0205
GRS wie 0195/74 E 26. Juni 1974 RS 1
(hier durch Hinterlegung des Ladungsbescheides beim Postamt nach zwei erfolglosen Zustellversuchen).
Es ist nicht von Bedeutung, ob die Verfolgungshandlung dem Täter zur Kenntnis gelangt (hier: Zustellversuch). Die Verfolgungshandlung muß nur während der Verjährungszeit in irgend einer Form nach außen in Erscheinung treten.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/06/0206