Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1992

Geschäftszahl

91/06/0205

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0195/74 E 26. Juni 1974 RS 1

(hier durch Hinterlegung des Ladungsbescheides beim Postamt nach zwei erfolglosen Zustellversuchen).

Stammrechtssatz

Es ist nicht von Bedeutung, ob die Verfolgungshandlung dem Täter zur Kenntnis gelangt (hier: Zustellversuch). Die Verfolgungshandlung muß nur während der Verjährungszeit in irgend einer Form nach außen in Erscheinung treten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

91/06/0206