Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1992

Geschäftszahl

91/06/0143

Rechtssatz

Nur soweit in den Vorschriften über die Abstandsflächen auch an jene über die Flächenwidmung bzw an die in diesem Zusammenhang jeweils zulässigen Immissionen angeknüpft wird, sind diese auch im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Nachbarrechten im Sinne des Paragraph 6, Vlbg BauG von Bedeutung.