Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1991

Geschäftszahl

91/06/0098

Rechtssatz

Ein Gebäude mit Ausmaßen von 6,5 m mal 4,5 m und einer Höhe von 2,2 m stellt (noch) ein kleineres Gebäude iSd Paragraph 4, Absatz 2, zweiter Satz Stmk BauO 1968 dar.