Ein Gebäude mit Ausmaßen von 6,5 m mal 4,5 m und einer Höhe von 2,2 m stellt (noch) ein kleineres Gebäude iSd § 4 Abs 2 zweiter Satz Stmk BauO 1968 dar.Ein Gebäude mit Ausmaßen von 6,5 m mal 4,5 m und einer Höhe von 2,2 m stellt (noch) ein kleineres Gebäude iSd Paragraph 4, Absatz 2, zweiter Satz Stmk BauO 1968 dar.