Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1991

Geschäftszahl

91/06/0098

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/06/0149 E 14. September 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Einwendungen, die der Nachbar gegen die Erteilung einer Widmungsbewilligung bzw Baubewilligung erheben kann, sind in Paragraph 61, Absatz 2, Stmk BauO taxativ aufgezählt.