Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1993

Geschäftszahl

91/06/0020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/06/0143 4

Stammrechtssatz

Nur soweit in den Vorschriften über die Abstandsflächen auch an jene über die Flächenwidmung bzw an die in diesem Zusammenhang jeweils zulässigen Immissionen angeknüpft wird, sind diese auch im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Nachbarrechten im Sinne des Paragraph 6, Vlbg BauG von Bedeutung.