Verwaltungsgerichtshof
25.06.1991
91/05/0098
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0205 1
Die Berufungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren ist nicht berechtigt, die von der Behörde erster Instanz als erwiesen angenommene Tat auszuwechseln.