Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1992

Geschäftszahl

91/05/0096

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/14 91/05/0030 3

Stammrechtssatz

In der Frage einer Störung des Ortsbildes steht dem Nachbarn ein subjektiv öffentliches Recht nicht zu

(Hinweis E 16.10.1990, 90/05/0104).