Verwaltungsgerichtshof
17.09.1991
91/05/0093
Durch die Meinung eines Bezirksvertreters, mag auch dieser ein demokratisch legitimiertes Organ sein, kann ein von der Baubehörde eingeholtes Gutachten des Amtssachverständigen (hier zu der Frage der Beeinträchtigung des Ortsbildes durch ein Bauvorhaben) nicht widerlegt werden.