Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1991

Geschäftszahl

91/05/0093

Rechtssatz

Durch die Meinung eines Bezirksvertreters, mag auch dieser ein demokratisch legitimiertes Organ sein, kann ein von der Baubehörde eingeholtes Gutachten des Amtssachverständigen (hier zu der Frage der Beeinträchtigung des Ortsbildes durch ein Bauvorhaben) nicht widerlegt werden.