Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1992

Geschäftszahl

91/04/0333

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/28 91/04/0213 2

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf die in der Kundmachung der Anberaumung einer Augenscheinsverhandlung enthaltene Rechtsbelehrung bedurfte es keiner darüber hinausgehenden Manuduktion der Behörde (Hinweis E 22.11.1988, 87/04/0129).