Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.1992

Geschäftszahl

91/04/0306

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0225 1

Stammrechtssatz

Die Kriterien der Zumutbarkeit iSd Paragraph 77, Absatz 2, GewO sind nur in Ansehung des Tatbestandselementes der Belästigung iSd

Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer 2, von rechtlicher Relevanz. Sie haben hingegen in Ansehung des Tatbestandselementes der Gefährdung iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO außer Betracht zu bleiben.