Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1992

Geschäftszahl

91/04/0213

Rechtssatz

Im Hinblick auf die in der Kundmachung der Anberaumung einer Augenscheinsverhandlung enthaltene Rechtsbelehrung bedurfte es keiner darüber hinausgehenden Manuduktion der Behörde (Hinweis E 22.11.1988, 87/04/0129).