Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1992

Geschäftszahl

91/04/0199

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/25 86/07/0237 3

Stammrechtssatz

Die in der Gegenschrift enthaltenen Ausführungen können die fehlenden Erörterungen und die unterlassene Begründung nicht ersetzen.