Verwaltungsgerichtshof
05.11.1991
91/04/0165
Dem Hinweis, die Entziehung der Gewerbeberechtigung vernichte die wirtschaftliche Existenz des Gewerbeinhabers, kommt kein rechtliches Gewicht zu, weil für die Berücksichtigung eines derartigen Umstandes im Rahmen der von der belBeh anzuwendenden Vorschriften die Rechtsgrundlage fehlt
(Hinweis E 27.3.1990, 89/04/0149).