Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.1991

Geschäftszahl

91/04/0136

Rechtssatz

Gelangt die belBeh auf Grund der im angefochtenen Bescheid dargestellten Sachverhaltsgrundlagen zur Vorschreibung von Auflagen, so kann ihr keine rechtswidrige Gesetzesanwendung angelastet werden, zumal im Hinblick auf eine gegebene Gesundheitsgefährdung der Anrainer keine gesetzliche Handhabe für eine etwaige Interessenabwägung zwischen wirtschaftlichen Einbußen eines gewerblichen Unternehmens und der Anzahl der in ihrer Gesundheit gefährdeten Personen besteht.

Beachte

Besprechung in:

Ecolex 1992/4, 284;