Verwaltungsgerichtshof
05.11.1991
91/04/0136
GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0256 4
Eine Betriebsanlage kann durch Auflagen nur so weit modifiziert werden, daß sie in ihrem "Wesen" unberührt bleibt (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0203).
Besprechung in:
Ecolex 1992/4, 284;