Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.1991

Geschäftszahl

91/04/0136

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0256 4

Stammrechtssatz

Eine Betriebsanlage kann durch Auflagen nur so weit modifiziert werden, daß sie in ihrem "Wesen" unberührt bleibt (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0203).

Beachte

Besprechung in:

Ecolex 1992/4, 284;