Verwaltungsgerichtshof
25.06.1991
91/04/0004
Der drohende Verlust der Möglichkeit, eine im Eigentum des Nachbarn einer gewerblichen Betriebsanlage stehenden Liegenschaft samt darauf befindlichem Mehrfamilienwohnhaus zu vermieten oder zu verkaufen, begründet bei Erhebung entsprechender Einwendungen im Genehmigungsverfahren die Parteistellung der Nachbarn; es steht ihnen damit gem Paragraph 359, Absatz 4, GewO 1973 auch das Recht der Berufung zu.
Besprechung in:
Ecolex 11 aus 1991,;