Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1991

Geschäftszahl

91/04/0004

Rechtssatz

Der drohende Verlust der Möglichkeit, eine im Eigentum des Nachbarn einer gewerblichen Betriebsanlage stehenden Liegenschaft samt darauf befindlichem Mehrfamilienwohnhaus zu vermieten oder zu verkaufen, begründet bei Erhebung entsprechender Einwendungen im Genehmigungsverfahren die Parteistellung der Nachbarn; es steht ihnen damit gem Paragraph 359, Absatz 4, GewO 1973 auch das Recht der Berufung zu.

Beachte

Besprechung in:

Ecolex 11 aus 1991,;