Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1992

Geschäftszahl

91/03/0169

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/27 86/18/0180 1

Stammrechtssatz

Es ist nicht erforderlich, im Spruch eines Straferkenntnisses, mit dem eine Bestrafung ua nach Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, StVO und Paragraph 4, Absatz 5, StVO ausgesprochen wird, die bei einem Unfall verursachten Schäden im einzelnen zu beschreiben (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215, 0216)