Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1991

Geschäftszahl

91/03/0070

Rechtssatz

Hat sich der Besch im Verwaltungsstrafverfahren auf die Ausnahmeregelung des Paragraph 25, Absatz 2, Litera e, Zivilflugplatz-Betriebsordnung berufen, ist im Falle eines Schuldspruches gem Paragraph 25, Abs3 ZFBO auch ein Hinweis auf das Fehlen der für die Anwendung dieses Tatbestandes vorgesehenen Voraussetzungen in den Spruch aufzunehmen (Hinweis E 23.5.1986, 86/18/0018).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

91/03/0072 bis 91/03/0086 E 11.12.1991