Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1991

Geschäftszahl

91/01/0174

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/05/28 91/07/0045 3

Stammrechtssatz

Schon im Wiedereinsetzungsantrag ist Art und Intensität der vom Parteienvertreter über seine Rechtsanwaltskanzlei ausgeübten Kontrolle darzutun.